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Ausnahmegenehmigung für Fahrradtaxen

Kurzbeschreibung

Für die Ausnahme vom Verbot der Mitnahme von Personen muss für Fahrradtaxen eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Beschreibung

Eine Ausnahmegenehmigung für Farradtaxen kann gestellt werden, wenn

  • ein Radweg keine ausreichende Breite aufweist oder
  • die Leistungen auf der Straße anzubieten ist
  • oder die Mitnahme von bis zu 2 Personen, die 7 Jahre und älter sind, gewünscht ist.
  • Nachweis der gewerblichen Haftpflichtversicherung (Kopie)
  • Fahrerlaubnisse der Fahrer*innen
  • Nachweis der Bauchgleichheit bestimmter Fahrzeuge
  • Fahrzeugbeschreibung/Nachweis Technische Prüfstelle TÜV

Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.

Online:

Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.

Vor Ort:

Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.

Dauer Ein Stadtbezirk  Gesamtes Stadtgebiet
bis zu drei Monaten 84,00 EUR 160,00 EUR
bis zu sechs Monaten  121,00 EUR 237,00 EUR
bis zu einem Jahr 160,00 EUR 388,00 EUR
bis zu drei Jahren 414,00 EUR 516,00 EUR

 

Bei mehr als 10 Fahrradtaxen kostet jedes weitere Fahrradtaxi 25,00 EUR.

Überweisung

Zuständige Einrichtungen