Ausnahmegenehmigung für Fahrradtaxen
Kurzbeschreibung
Für die Ausnahme vom Verbot der Mitnahme von Personen muss für Fahrradtaxen eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Eine Ausnahmegenehmigung für Farradtaxen kann gestellt werden, wenn
- ein Radweg keine ausreichende Breite aufweist oder
- die Leistungen auf der Straße anzubieten ist
- oder die Mitnahme von bis zu 2 Personen, die 7 Jahre und älter sind, gewünscht ist.
- Nachweis der gewerblichen Haftpflichtversicherung (Kopie)
- Fahrerlaubnisse der Fahrer*innen
- Nachweis der Bauchgleichheit bestimmter Fahrzeuge
- Fahrzeugbeschreibung/Nachweis Technische Prüfstelle TÜV
14 Tage
Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.
Online:
Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.
Vor Ort:
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.
| Dauer | Ein Stadtbezirk | Gesamtes Stadtgebiet |
| bis zu drei Monaten | 84,00 EUR | 160,00 EUR |
| bis zu sechs Monaten | 121,00 EUR | 237,00 EUR |
| bis zu einem Jahr | 160,00 EUR | 388,00 EUR |
| bis zu drei Jahren | 414,00 EUR | 516,00 EUR |
Bei mehr als 10 Fahrradtaxen kostet jedes weitere Fahrradtaxi 25,00 EUR.
Überweisung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
-
- Straße: Haus-Vorster Straße Hausnummer: 8
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
-
- Telefon:
0214 406-36310 - E-Mail:
363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
-