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Ausnahmegenehmigung für Auftragskünstler während einer Karnevalssession (Brauchtum)

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Sie können Ausnahmegenehmigungen beantragen, die für die Brauchtumsförderung von Relevanz sind, um von entsprechenden Verkehrszeichen befreit zu werden.

  • Foto des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.

Online:

Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.

Vor Ort:

Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.

Name Typ Kosten
Gebühren je nach Antragstellung Gebuehr zwischen 12,00 und 97,00 EUR

Überweisung

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Zuständige Einrichtungen