Sonderparkgenehmigungen
Kurzbeschreibung
Für bestimmte Bereiche im Stadtgebiet, als Besucher*in im Anwohnergebiet oder für die Pflege bedürftiger Angehöriger haben Sie die Möglichkeit eine Sonderparkgenehmigung zu beantragen.
Beschreibung
Die Sonderparkgenehmigungen berechtigen zur Befreiung von diversen Verkehrszeichen.
Sonderparkausweis für die Stauffenbergstraße
Auf dem Parkplatz der Stauffenbergstraße ist das Parken gebührenpflichtig. Als Anwohner*in haben Sie die Möglichkeit einen Sonderparkausweis zu beantragen, um kostenlos zu parken.
Besucher*in im Anwohnergebiet
Die Ausnahmegenehmigung gilt für den Bewohnerparkbezirk und das Auslegen der Parkscheibe.
Pflege bedürftiger Angehöriger
Bei der Pflege von bedürftigten Angehörigen gilt eine Befreiung der Bewohnerparkbezirke.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zusätzlich bei Besucher*innen im Anwohnergebiet:
- Bei Anträgen von Gewerbebetrieben ist zusätzlich die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich
Zusätzlich bei der Pflege von Angehörigen:
- Nachweis Pflegegrad der zu pflegenden Person
Zusätzlich bei Sonderparkausweis:
- ggf. Erklärung des Arbeitgebers
14 Tage
Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.
Online:
Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.
Vor Ort:
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.
Überweisung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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- Straße: Haus-Vorster Straße Hausnummer: 8
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36310 - E-Mail:
363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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