Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone
Kurzbeschreibung
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren (außerhalb der Andienungszeiten) der Fußgängerzone.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Andienungszeiten.
- Foto des Fahrzeugs
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Anträgen von Gewerbebetrieben ist zusätzlich die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich
14 Tage
Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.
Online:
Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.
Vor Ort:
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.
Überweisung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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- Straße: Haus-Vorster Straße Hausnummer: 8
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36310 - E-Mail:
363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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