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Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone

Kurzbeschreibung

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren (außerhalb der Andienungszeiten) der Fußgängerzone.

Beschreibung

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Andienungszeiten. 

  • Foto des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Anträgen von Gewerbebetrieben ist zusätzlich die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich

Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.

Online:

Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.

Vor Ort:

Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.

Überweisung

Zuständige Einrichtungen