Störung Tevis

Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

BIS: Suche und Detail

Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone

Kurzbeschreibung

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren (außerhalb der Andienungszeiten) der Fußgängerzone.

Beschreibung

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Andienungszeiten. 

  • Foto des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Anträgen von Gewerbebetrieben ist zusätzlich die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich

Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.

Online:

Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.

Vor Ort:

Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.

Überweisung

Zuständige Einrichtungen