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Durchführung von Umzügen zu Sankt Martin

Beschreibung

Alle Jahre wieder werden traditionell zu Sankt Martin von den verschiedensten Einrichtungen Umzüge veranstaltet.
Um einen sicheren Verlauf der Umzüge zu gewährleisten, sind einige Punkte zu beachten:

Grundsätzlich handelt es sich rechtlich um eine genehmigungspflichtige „übermäßige Straßenbenutzung“, da hier die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden.

Die zum § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ergangene Verwaltungsvorschrift stellt jedoch klar, dass „ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen NICHT im oben genannten Sinne erlaubnispflichtig sind.

In Abstimmung mit der Polizei - und in analoger Anwendung der entsprechenden Vorschriften für Volkswanderungen - sind Martinsumzüge somit erst erlaubnispflichtig, wenn

  • insgesamt mehr als 500 Personen teilnehmen und/oder
  • das überörtliche Straßennetz (Kreisstraßen, Landesstraßen und Bundesstraßen) beansprucht wird.

Fällt Ihr Martinszug NICHT unter die oben beschriebene Erlaubnispflicht, dann beachten Sie bitte folgende Empfehlungen, deren Befolgung der Sicherheit der Teilnehmer dient:

  1. Sofern vorhandene Gehwege für die Durchführung des Martinsumzuges nicht ausreichen, ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, nur die äußerste rechte Fahrbahnseite zu benutzen. Dabei sollten maximal drei Personen nebeneinander gehen.
  2. Anfang und Ende des Umzuges sollten durch besonders gekennzeichnete Fahrzeuge (Anfangs- und Schlussfahrzeuge) oder Personen, ggf. auch an den Seiteneinmündungen, die sich entlang der Umzugsstrecke befinden, kenntlich gemacht werden. Die Kennzeichnung muss ausreichend auffallend und gut sichtbar sein. Bei den Begleitfahrzeugen kann z. B. gelbes Blinklicht (Warnblinklicht) eingeschaltet sein und begleitende Personen sind mit Warnwesten auszurüsten.
  3. Umzüge sollten während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern nach vorne durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht und nach hinten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden.
  4. Es sollte eine ausreichende Anzahl von zuverlässigen Ordnungskräften eingesetzt werden, die darauf achten, dass alle Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen der Teilnehmenden am Martinsumzug und anderer Verkehrsteilnehmenden eingehalten werden. Die Ordnungskräfte sind nur gegenüber den Veranstaltungsteilnehmenden weisungsbefugt und haben keine polizeilichen Befugnisse. Zudem sind die Ordnungskräfte in geeigneter Weise (z. B. durch Armbinden oder Warnwesten) kenntlich zu machen.
  5. Bereits im Vorfeld des Martinsumzuges sollten die einzusetzenden Ordnungskräfte in ihre Aufgaben eingewiesen und auf etwaige Besonderheiten des Streckenverlaufes hingewiesen werden. Dies gilt auch für die Teilnehmenden.
  6. Es ist darauf zu achten, dass die Teilnehmenden des Martinsumzuges kein Vorrecht im Straßenverkehr genießen und sich an die Straßenverkehrsvorschriften halten müssen.
  7. Teilnehmende Pferde müssen durch deren Bezugsperson betreut werden.

Ferner wird empfohlen:

  1. Bei nicht städtischen Einrichtungen der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung für den Martinsumzug mit einer Rahmendeckungssumme von 250.000 €,
  2. bei der Teilnahme von Pferden eine Tierhalterhaftpflichtversicherung des Eigentümers und
  3. für alle Fälle - den Einsatz eines Sanitätsdienstes einer anerkannten Sanitätsorganisation.

Sollte eine polizeiliche Begleitung des Umzuges gewünscht sein, setzen Sie sich bitte per E-Mail mit der Polizeiinspektion 7 (Leverkusen) unter PI7_Einsatz.Koeln@polizei.nrw.de in Verbindung, falls im Vorfeld noch keine Kontaktaufnahme durch Sie erfolgt ist. Begleitet die Polizei Ihren Martinsumzug, ist deren Anweisungen Folge zu leisten.

Wenn Ihre Veranstaltung nach den obengenannten Regelungen erlaubnispflichtig ist, werden die eventuell notwendigen Sicherheitsvorkehrungen durch den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr geprüft.

 

Für die Antragsstellung kontaktieren Sie bitte: 
Veranstaltungsservice - Koordination von Großveranstaltungen - Kommunalportal Stadt Leverkusen
Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180

Bei konkreten Fragen zu den eventuell erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen:
Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361

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