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Erlaubnis zur Kindertagespflege

Kurzbeschreibung

Hier finden Sie alle Informationen, wenn Sie als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten.

Beschreibung

Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Betreuungsform, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Im familiären Rahmen kann auf den individuellen Entwicklungsstand sowie die Interessen und Bedürfnisse der Kinder besonders gut eingegangen werden. Gemeinsam mit einer altersgerechten Förderung werden so optimale Entwicklungsbedingungen geschaffen.

Eine Kindertagespflegeperson kann für einen Teil des Tages oder ganztags bis zu 5 Kinder zeitgleich betreuen. Dies findet im eigenen Haushalt, im Einzelfall aber auch im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen statt.

In Großtagespflegestellen betreuen 2 bis 3 Kindertagespflegepersonen max. 9 Kinder. Dies erfolgt überwiegend in extra für die Betreuung eingerichteten Räumlichkeiten.

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder länger als drei Monate gegen Entgelt, außerhalb der Wohnung der Kinder, während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten. 

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

  • ein Ausweisdokument,
  • eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (aktuell),
  • ein Impfausweis/Nachweis über die Immunität gegen Masern,
  • ein Bundeszentralregisterauszug (Belegart OE) bzw. erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZAG (nicht älter als drei Monate),
  • ein aktueller Kurzlebenslauf,
  • ein Nachweis über Bildungsmaßnahmen,
  • ein Nachweis "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern" (aktuell),
  • ein Nachweis über die absolvierte Hygieneschulung,
  • ggf. ein Sprachzertifikat für die deutsche Sprache auf dem Niveau B2,
  • ggf. ein Ausbildungsnachweis zum/zur Erzieher*in oder vergleichbare Qualifikation,
  • ggf. der Mietvertrag,
  • die pädagogische Konzeption, Inhalte sollten sein:
    • Rahmenbedingungen,
    • Vorstellung der Kindertagespflegeperson,
    • Familienstrukturen,
    • Betreuungsräume (Lage, Räume, Ausstattung),
    • Pädagogische Arbeit (Mein Bild vom Kind, Erziehungsstil, Ziele der pädagogischen Arbeit, Bildung und Förderung, Dokumentation und Begleitung der Entwicklung, Gesundheitserziehung),
    • Ziele und Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern (Eingewöhnung, Reinlichkeitserziehung, Urlaub, Vertretungsregelungen),
    • Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen,
    • Ernährung,
    • exemplarischer Tagesablauf,
    • Fazit,
    • Literaturverzeichnis

Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Sie haben mindestens einen Hauptschulabschluss.
  • Sie besitzen Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Kindern
    oder
    Sie möchten eine Weiterbildung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) absolvieren.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot. Das Wohl des Tagespflegekindes als auch der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben, muss gewährleistet sein.  
  • Sie sind persönlich als Kindertagespflegeperson geeignet, das heißt:
    • Sie achten Kinder in ihrer Persönlichkeit und erkennen ihre Bedürfnisse.
    • Sie sind an einer partnerschaftlichen und am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit den Eltern und mit dem Fachbereich Kinder und Jugend interessiert.
    • Sie setzen sich gerne mit pädagogischen Fragen auseinander und sind bereit, sich für diese Betreuungsform fortlaufend weiter zu bilden. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen