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Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Kurzbeschreibung

Die Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) ermöglicht es, einen Überblick über das steuerliche Verhalten und die steuerliche Zuverlässigkeit einer Person in den letzten Jahren zu bekommen. 

Beschreibung

Die "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber*innen im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit der steuerpflichtigen Person abstellen.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa

  • der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
  • der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder
  • der Erteilung öffentlicher Aufträge.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie Zahlungs- und Abgabeverhalten der steuerpflichtigen Person. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens der antragstellenden Person in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten der antragstellenden Person erfolgt insoweit nicht.

Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen/derjenigen überlassen, der/die die von der steuerpflichtigen Person begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder Erteilung von öffentlichen Aufträgen).

Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument

Sie können den Antrag online oder per E-Mail stellen.

Online:

Nutzen Sie den Online-Antrag im Bereich "Onlinedienste". Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie die Aufforderung, die Verwaltungsgebühr online zu bezahlen (mögliche Bezahlmethoden: Paypal, Kreditkarte, Giropay). Im Anschluss erhalten Sie die Bescheinigung digital über das Wirtschafts-Service-Portal.

E-Mail:

Im Bereich "Downloads" finden Sie den Antrag als PDF-Dokument. Füllen Sie den Antrag aus und schicken ihn an 20@stadt.leverkusen.de
Überweisen Sie die Verwaltungsgebühr auf folgendes Konto:

Empfänger: Stadt Leverkusen 
Sparkasse Leverkusen
Konto: DE84 3755 1440 0100 0002 07
Verwendungszweck: 890000110663 und Name des Zahlungspflichtigen

Ihr Anliegen wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Sie erhalten die Bescheinigung je nach Auswahl im Formular per Post oder bei persönlicher Abholung.

Die Gebühren betragen 15,00 EUR pro Bescheinigung.

Zuständige Einrichtungen