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Schwerbehindertenausweis
Kurzbeschreibung
Ein Schwerbehindertenausweis kann bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt werden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen).
Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.
Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Anspruch auf Zusatzurlaub
- vorzeitiger Bezug von Altersrente
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn
- Inanspruchnahmen von Parkerleichterung
- Gewährung von Blindengeld
- Freibetrag bei der Gewährung von Wohngeld
- Rundfunkbeitragsermäßigung
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung
Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Bl – Blind
- Gl – Gehörlos
- TBl - Taubblind
- Kl. - Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die 2. Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.
- bei Beantragung per Post: ausgefülltes Antragsformular
Antragsvordrucke finden Sie im Bereich "Downloads" oder in den Verwaltungsgebäuden- Goetheplatz 1–4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen
- Miselohestraße 4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen
- Info Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen
- aktuelles, farbiges Lichtbild (nur für Personen über 10 Jahre)
- falls vorhanden: Unterlagen über den Gesundheitszustand, die nicht älter als zwei Jahre sind (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten (auch Kurschlussgutachten, Pflege, Betreuungsgutachten), EKG-, Labor- und Röntgenbefunde; keine Röntgenbilder)
- Benennung behandelnder Ärztinnen und Ärzte
- bei ausländischen Personen: eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde oder eine Kopie des Passes zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts
- bei Beantragung durch eine vertetende Person: (Vorsorge-)Vollmacht bzw. Bestellungsurkunde
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel unbefristet ausgestellt. In Ausnahmefällen wird der Schwerbehindertenausweis befristet ausgestellt (z. B. wenn eine ärztliche Nachprüfung vorgesehen ist oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorliegt).
Bei Kindern wird der Schwerbehindertenausweis befristet maximal bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ausgestellt, da ab dann ein Lichtbild erforderlich ist.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Anträge und Widersprüche beträgt drei bis fünf Monate.
Der Ausweis wird ausgestellt, wenn der festgestellte GdB 50 oder mehr beträgt.
Sie können den Antrag online oder per Post stellen.
Online:
Nutzen Sie den Link im Bereich "Onlinedienste". Im Online-Formular tragen Sie alle benötigten Angaben ein und laden Nachweise hoch.
Nach dem Ausfüllen erhalten Sie eine Kontrollnummer mit der Kurzfassung des Antrages. Die angezeigte Erklärung müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder per Fax an die zuständige Einrichtung verschicken.
Die eigenhändige Unterschrift ist aufgrund der Schweigepflichtsentbindung, dem Einverständnis zur Lichtbildspeicherung und zur Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden und den Druckdienstleister für Ausweise erforderlich.
Per Post:
Füllen Sie das Antragsformular aus. Verschicken Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Einrichtung. Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich in den Außenbriefkasten oder an der Information des Dienstegebäudes im Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen abgeben.
- Die Prüfung und Ausstellung des Schwerbehindertenausweise ist kostenfrei.
- Kosten für selbst beschaffte ärztliche Gutachten können nicht erstattet werden.
- Werden Befundberichte von der zuständigen Einrichtung angefordert, werden die Kosten von der zuständigen Einrichtung übernommen.
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Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Soziale Dienste - Abteilung 501
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- Goetheplatz 1-4
- 51379 Leverkusen
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- Fax:
0214 406-50002 - E-Mail:
501-soziale-dienste@stadt.leverkusen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-50120
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-50125
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-50124
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Telefon: 0214 406-50122
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Telefon: 0214 406-50121
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Telefon: 0214 406-50123
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