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Visaverlängerung

Beschreibung

Das Schengen-Visum (Kategorie C) ermöglicht den Aufenthalt in Schengen Staaten zu Besuchszwecken, Geschäftsreisen oder touristischem Aufenthalt. Grundsätzlich ist die Verlängerung eines Schengen-Visums nicht möglich. (siehe hierzu auch Art. 11 des Schengener Durchführungsübereinkommens/ SDÜ vom 14.06.1985; ABL EG 2000 Nr. L 239/19-BGBl. II 1013-1085).

Eine Ausnahme kommt nur bei einem der folgenden Gründe in Betracht:

  • höhere Gewalt,
  • humanitäre Gründe oder
  • schwerwiegende persönliche Gründe.

Die Inhaberin oder der Inhaber des Visums muss unter Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen, dass er oder sie aus einem der vorgenannten Gründe gehindert ist, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Schengen-Visums aus Deutschland auszureisen.

  • Es muss ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden.
  • Es muss die Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln (zum Beispiel Sozialhilfe) nachgewiesen werden.

30,00 EUR

Zuständige Einrichtungen