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Führerschein - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)
Beschreibung
Sie wollen gewerbsmäßig Fahrgäste mit einem der folgenden Fahrzeuge transportieren:
- Taxi
- Mietwagen
- Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr
- Krankentransporter
- Personenkraftwagen im Ferienreiseverkehr
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- Personalausweis oder Pass
- EU-Kartenführerschein ( deutscher Kartenführerschein)
- Allgemeinärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Leistungspsychologische Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Mindestalter 21 Jahre, bei Krankentransport 19 Jahre
- EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B, seit mindestens zwei Jahren, bei Krankentransport ein Jahr (ohne Anrechnung "Begleitetes Fahren")
- Bei Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr: Sie müssen einen Nachweis der Fachkunde erbringen, detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite weiter unten*
- Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit für den Personentransport haben, so dürfen etwa keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße gegen Sie bestehen oder vorliegen
- Bei Krankentransport: Sie müssen eine Erste-Hilfe-Schulung nachweisen, die mindestens 9 Stunden zu je 45 Minuten umfasst.
*Nachweis der Fachkunde
Seit dem 2. August 2021 wird die bisherige Ortskenntnis für Leverkusen durch einen Fachkundenachweis ersetzt. Derzeit werden die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und anschließend umgesetzt. Bis dahin wird der Vollzug des Fachkundenachweises ausgesetzt.
- 42,60 € Gebühren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 13,00 € für die Beantragung eines Führungszeugnisses
Zuständige Einrichtungen
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Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36454 - E-Mail:
364-fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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