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Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Kurzbeschreibung

Als Arbeitgeber können Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart eröffnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über Förderung liegt im Ermessen des Jobcenters.

Beschreibung

Ziel ist, dass Sie Ihre neuen Mitarbeitenden auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen beschäftigen. Das Jobcenter kann Ihnen dafür einen Teil Ihrer Lohnkosten in den ersten zwei Jahren erstatten und finanziert außerdem ein Coaching.

Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre

Das Jobcenter kann Ihnen 2 Jahre lang Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt 

  • im 1. Arbeitsjahr 75 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und
  • im 2. Arbeitsjahr 50 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

Die Förderung deckt mit einem pauschalierten Sozialversicherungsbeitrag auch die Absicherung Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeitenden ab (außer: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung). Für Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekommen Sie keinen Zuschuss.

Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)

Darüber hinaus übernimmt das Jobcenter die Kosten für ein zweijähriges Coaching, dass Ihre vormals langzeitarbeitslosen Mitabeitenden zum Beispiel bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags unterstützt. So können sich Ihre neuen Mitarbeitenden nach langer Arbeitslosigkeit leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.

Ihre geförderten Mitarbeitenden sollen an diesem Coaching teilnehmen. Das Coaching kann grundsätzlich innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfinden. In den ersten 6 Monaten der Förderung müssen Sie Ihre geförderte Mitarbeitenden für das Coaching von der Arbeit freistellen, beim Coaching während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Coachingbedarf wird individuell festgelegt. Ihre unternehmerischen Belange werden bei der Terminierung des Coachings berücksichtigt. 

Das Coaching wird so ausgestaltet, dass es auch die spezifischen Anforderungen berücksichtigt, die Sie beziehungsweise Ihr Betrieb an das Personal stellen. Die fachliche Einarbeitung ist jedoch nicht Inhalt des Coachings.

Der Coach bindet Sie bei Bedarf ein und steht Ihnen als Ansprechperson zu Fragen zur Verfügung, die die geförderte Mitarbeiterin beziehungsweise den geförderten Mitarbeiter betreffen. Gegebenenfalls kann auch eine berufliche Weiterbildung gefördert werden. Ob Sie die Förderung bekommen können, entscheidet allein Ihr zuständiges Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Arbeitsvertrag

Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihren neuen Mitarbeitenden abschließen.

  • Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss 
    • zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Arbeitslosengeld II erhalten
    • seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und,
    • trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben.
  • Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
  • Sie müssen den Mitarbeitenden für mindestens 2 Jahre anstellen.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn 
    • Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder 
    • Sie jemanden einstellen möchten, der in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

  • Kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular.
  • Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein.
  • Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
  • Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid.
  • Das Jobcenter vermittelt Ihrem Mitarbeitenden das beschäftigungsbegleitende Coaching.

Zuständige Einrichtungen