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Hundehaltung Meldung von Halterdaten

Kurzbeschreibung

Bei bestimmten Hunden ist eine Haltungserlaubnis erforderlich. Als Halterin oder Halter solcher Hunde sind Sie verpflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

Beschreibung

Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden? Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden? Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?

Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen nach §3 und 10 des Landeshundegesetztes sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen müssen.
  • Haltungserlaubnis
  • Meldebescheinigung

Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen