Suche
Hygienebelehrung
Kurzbeschreibung
Falls Sie gewerbsmäßig oder abhängig beschäftigt Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen Sie eine gültige Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Falls Sie erstmalig gewerbsmäßig mit Lebensmitteln zu tun haben, müssen Sie an einer Belehrung zum Infektionsschutz (Hygienebelehrung) teilnehmen.
Das ist der Fall, wenn Sie
- gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder
- in Küchen von Gaststätten oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten.
Die Bescheinigung darf zum Start der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder Ihren Kolleginnen und Kollegen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
-
gültiger Ausweis mit Foto (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
-
bei Antrag auf Kostenbefreiung: Nachweis über Ihre Tätigkeit und den Arbeitgeber
Zuständige Einrichtungen
-
Medizinischer Dienst - Fachbereich 53
-
- Paracelsusstraße 19
- 51375 Leverkusen
-
- Telefon:
0214 406-5301 - Fax:
0214 406-5302 - E-Mail:
53@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
-