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Archivanfrage

Kurzbeschreibung

Sie können z. B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut in Ihrem zuständigen kommunalen Archiv einsehen. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

Beschreibung

Zur Vorbereitung einer Anfrage an das Archiv oder eines Besuchs wird empfohlen, sich über die Zuständigkeit und das Sammlungsprofil des jeweiligen Archivs zu informieren. Einige Archive haben ihre Findmittel inzwischen online zugänglich gemacht.

Das Archivgut der öffentlichen Archive muss in der Regel im Lesesaal des aufbewahrenden Archivs eingesehen werden. In den meisten Archiven können Sie die hauseigene oder eine externe Fotowerkstatt mit der Anfertigung von Aufnahmen beauftragen, selbst Fotokopien anfertigen oder selbst digital fotografieren, sofern keine rechtlichen oder konservatorischen Gründe dagegensprechen.

Anfragen an die Archive können Sie per Mail, auf dem Postweg oder per Telefon übermitteln. 

ggf. Personalausweis, Vollmacht

Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.

Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.

Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten. 

Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies in der Regel während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.

Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs.

Zuständige Einrichtungen