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Verpflichtungserklärung

Kurzbeschreibung

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt eines Drittstaatsangehörigen absichern.

Beschreibung

Gäste aus visapflichtigen Ländern benötigen für einen kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen für einen Besuchsaufenthalt oder eine Geschäftsreise ein Visum, das bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu beantragen ist und von dieser entschieden wird.

Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist die Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Einladenden.

Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Einladende, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes des Gastes in Deutschland anfallen können. Diese ist für die Dauer des Aufenthaltes gültig. Hierzu wird die Leistungsfähigkeit bzw. Bonität des Einladenden geprüft.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ausgefüllter Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
  • ausgefüllte Datenschutzerklärung
  • Personalausweis, Reisepass oder Pass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung des Einladenden (Privatperson, Firmeninhaber oder Geschäftsführer, Vorsitzender eines Vereins)
  • Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus denen der Nettoverdienst der letzten 6 Monate ersichtlich ist sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist und weiterhin fortbesteht.
    Bei Selbständigen: Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 6 Monate 
  • Nachweise über sonstige Einkünften (z.B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Sparbuch etc.)
  • Mietvertrag (mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern, bei Eigentum Abgabenbescheid und Beleg über den monatlichen Betrag der Abtragung/Tilgung)
  • Personalien des Gastes (Name, Vorname, Geburtsdatum/Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Passkopie sowie Ausweisnummer und Heimatanschrift)
    Bei begleitenden Personen des Gastes (Ehegatte/Kinder) ebenfalls Name, Vorname, Geburtsdatum/Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Passkopie sowie Ausweisnummer und Heimatanschrift
  • Nachweis über eine Reisekrankenversicherung für den Gast bzw. die Gäste

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie in Leverkusen gemeldet sein und persönlich vorsprechen. Weiter müssen Sie Ihren Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen bestreiten.

Vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen über die Online-Terminvereinbarung. Die Unterlagen können gerne vor dem Termin postalisch oder per Mail zur Prüfung eingereicht werden.

29,00 EUR

Bargeldzahlung

EC-Karte mit PIN

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen