Aktueller Hinweis

Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

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Pflegewohngeld

Beschreibung

Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen. Heimbewohner*innen können bei vollstationärer Pflege die Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen.

Häufig beantragen auch die Pflegeeinrichtungen diesen Antrag für Sie als Bewohner der Pflegeeinrichtung.

Bitte entnehmen Sie die erforderlichen Unterlagen der Checkliste im Downloadbereich.

Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass der Bewohner/die Bewohnerin:

  • in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wohnt
  • mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft wurde (bei Pflegegrad 2 muss zuvor die Heimnotwendigkeit festgestellt worden sein)
  • Vermögen von unter 10.000,00 EUR (15.000,00 EUR bei nicht getrennt lebenden Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften) hat
  • mit dem Einkommen die Investitionskosten nicht oder teilweise nicht decken kann

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen