Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Pflegewohngeld
Beschreibung
Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen. Heimbewohner*innen können bei vollstationärer Pflege die Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen.
Häufig beantragen auch die Pflegeeinrichtungen diesen Antrag für Sie als Bewohner der Pflegeeinrichtung.
- 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))
- 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI)
- 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
- Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)
- 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)
- § 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)
Bitte entnehmen Sie die erforderlichen Unterlagen der Checkliste im Downloadbereich.
Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass der Bewohner/die Bewohnerin:
- in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wohnt
- mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft wurde (bei Pflegegrad 2 muss zuvor die Heimnotwendigkeit festgestellt worden sein)
- Vermögen von unter 10.000,00 EUR (15.000,00 EUR bei nicht getrennt lebenden Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften) hat
- mit dem Einkommen die Investitionskosten nicht oder teilweise nicht decken kann
Downloads
- Formantrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten
- Merkblatt zur Übernahme von ungedeckten Heimkosten
- Checkliste erforderliche Unterlagen zur Übernahme von ungedeckten Heimkosten
- Pflegewohngeld Ergänzungsbogen
- Erklärung zu den Unterhaltsverpflichteten
- Einverständniserklärung zum Datenaustausch
- Bankbescheinigung
- Datenschutzerklärung Übernahme von ungedeckten Heimkosten
Zuständige Einrichtungen
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Seniorenangelegenheiten - Abteilung 500
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 119
- PLZ: 51373 Ort: Leverkusen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 0214 406-50036
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50038
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50039
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50040
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50043
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50041
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50048
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50044
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50047
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50042
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50045
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de
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Telefon: 0214 406-50046
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E-Mail: heimpflege@stadt.leverkusen.de