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Pflegewohngeld
Beschreibung
Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen. Heimbewohner*innen können bei vollstationärer Pflege die Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen.
Häufig beantragen auch die Pflegeeinrichtungen diesen Antrag für Sie als Bewohner der Pflegeeinrichtung.
- 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))
- 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI)
- 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)
- Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)
- 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)
- § 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)
- Vollmacht oder Betreuerbestellungsurkunde
- aktuelle Rentenbescheide (Altersrente, EU-Rente, Witwenrente, Witwerrente)
- Nachweis der aktuellen Werksrente (evtl. Vor- und Rückseite)
- Bescheid der Pflegekasse im Heim (bei einschließlich Pflegegrad 2 – Inanspruchnahme der städt. Pflegeberatung)
- Ergänzungsbogen Pflegewohngeld vollständig ausgefüllt
- Bankauskunft (bei Eheleuten von beiden Ehepartnern)
- Girokontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung / Heimaufnahme
- alle Seiten der Sparbücher inkl. aller aktuellen Zinsgutschriften / Buchungen (bitte ggf. beim Bankinstitut nachtragen lassen)
- Nachweis sonstige Kapitalanlagen (z.B. Bausparverträge, Wertpapierdepots etc.) der letzten 24 Monate
Hinweis: für alle Konten und Kapitalanlagen ist bei Abbuchung/Barabhebung höherer Beträge (ab 1.000,00 EUR) schriftliche Erklärung über Verbrauch / Verwendung der abgebuchten Beträge sowie ggf. Belege / Quittungen notwendig - aktueller Auszug Taschengeldkonto im Heim
- ggf. Bescheid Blindengeld und Blindenhilfe
- Vertrag über Vermögensübertragung (Wohnrecht / Nießbrauch)
- Wohngeldantrag stellen bei einem Einkommen zwischen 700,00 EUR und 1.000,00 EUR monatlich
Hinweis: Der Wohngeldantrag ist umgehend selbst bei der Wohngeldstelle abzugeben. Die dazu erforderliche Mietbescheinigung ist vom Heim auszufüllen. Der Wohngeldbescheid ist hier nach Erhalt vorzulegen. Der Bewilligungsbetrag wird als Einkommen angerechnet. - ggf. gültiger Behindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
- Namen, Anschriften, Geburtsdaten aller Kinder und evtl. des geschiedenen Ehegatten/der geschiedenen Ehegattin sowie ggf. Scheidungsurteil
- Lebens- u. Sterbeversicherungen, Bayer Beistandskasse: aktuelle Rückkaufwerte, Auszahlungsbetrag im Sterbefall, Höhe der eingezahlten Beiträge
Hinweis: Bitte fordern Sie diese Beträge unmittelbar bei Ihrem Versicherungsunternehmen an! - Nachweis Haftpflichtversicherung
Zusätzlich bei Ehepaaren:
- Nachweis der Miete mit Nebenkosten und Heizung oder bei ETW Aufstellung Wohnungsbelastungen
- Nachweis Ausgaben / Belastungen des zuhause verbleibenden Ehepartners/der Ehepartnerin
- Besuchskosten (Anzahl der Besuche des Ehepartners/der Ehepartnerin im Heim / Entfernung in km / Verkehrsmittel / Ausgaben )
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine abschließende Aufstellung handelt. Welche Unterlagen bzw. Angaben im Einzelfall erforderlich sind, kann erst nach Durchsicht der Unterlagen festgestellt werden.
Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass der Bewohner/die Bewohnerin:
- in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wohnt
- mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde
- Vermögen von unter 10.000,00 EUR (15.000,00 EUR für Eheleute) hat
- mit seinem Einkommen die Investitionskosten nicht oder teilweise nicht decken kann
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Zuständige Einrichtungen
- Seniorenangelegenheiten - Abteilung 500
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- Miselohestraße 4
- 51379 Leverkusen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 0214 406-50036
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Telefon: 0214 406-50037
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Telefon: 0214 406-50039
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