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Melderegisterauskunft
Kurzbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit einfache oder erweiterte Auskünfte aus dem städtischen Melderegister zu erhalten.
Beschreibung
Einfache Melderegisterauskunft
Das Bürgerbüro darf Auskunft über
- Vor- und Familienname
- akademischer Grad
- Anschriften
einzelner bestimmter Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde erteilen, es sei denn, eine Übermittlungs-/Auskunftssperre besteht.
Um die erbetene Auskunft erteilen zu können, werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Familienname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
- Erklärung zum Zweck der Auskunft (gemäß §44 Bundesmeldegesetz).
Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit Sie bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, können Ihnen zusätzlich zu der einfachen Melderegister-Auskunft auch folgende Daten einer einzelnen, bestimmten Person (benötigte Angaben s. o.) mitgeteilt werden:
- frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche vertretende Person
- Staatsangehörigkeiten
- früherer Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- Sterbetag und -ort
Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten zum Beispiel ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger/zur Nachlasspflegerin, bei Hauseigentümer*innen der Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug.
Meldedaten über Personen, die vor mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben sind, werden in einem gesonderten Melderegisterarchiv aufbewahrt. Auskunft aus diesem Archivbestand ist nur möglich, wenn die betreffende Person noch nicht länger als 50 Jahre verzogen oder verstorben ist.
- ausgefüllter Antrag zur Melderegisterauskunft (s. Downloads)
Auskünfte können persönlich, schriftlich per Post, Fax oder E-Mail angefordert werden. Bei schriftlichen Anfragen bitte die Gebühr für die beantragte Auskunft vorab überweisen und die Kopie des quittierten Überweisungsbelegs oder der Kontobelastung Ihrer Anfrage direkt beifügen.
Gebühren:
- Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 EUR
- Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 EUR
- Auskunft aus Archivdatei: 15,00 EUR (ab 1983) bzw. 50,00 EUR (vor 1983)
Zahlungsarten:
- Bar,
- Verrechnungsscheck oder
- per Vorab-Überweisung.
Bei Vorab-Überweisungen ist die Kopie des quittierten Überweisungsbeleges oder der Kontobelastung dem Antrag beizufügen. Der Hinweis, dass die Gebühr überwiesen wird oder überwiesen wurde, reicht nicht aus.
Die Bankverbindung lautet:
Sparkasse Leverkusen
IBAN: DE 84 3755 1440 0100 0002 07
SWIFT-BIC: WELADEDLLEV
Verwendungszweck: VG 89 00000 43 516
Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist oder eine neutrale Antwort erteilt wird.
Bargeldzahlung
girocard
Mastercard
Visa Karte
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro - Abteilung 331
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- Wiesdorfer Platz 32
- 51373 Leverkusen
- Postfach 10 11 40
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- Telefon:
0214 406-33120 - Fax:
0214 406-33199 - E-Mail:
331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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