BIS: Suche und Detail

Kindertagesbetreuung Anmeldung

Kurzbeschreibung

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind sind.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in Kindertagespflege und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.

Leverkusen hat rund 90 Tageseinrichtungen für Kinder, sowohl in städtischer als auch freier Trägerschaft, sowie rund 120 Tagespflegepersonen. Im Onlinedienst "Kita-Planer" können Eltern einen Platz für ihr Kind in einer der Kitas vormerken lassen. 

Bei Abschluss eines Betreuungsvertrages können die Eltern zwischen drei Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Wochenstunden) wählen, sofern die jeweiligen Betreuungszeiten als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von der Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden. 

Kindertageseinrichtungen

Die Vergabe der Plätze für das jeweils am 1. August beginnende Kindergartenjahr erfolgt in der Regel im ersten Quartal des betreffenden Jahres.

Kindertagespflege

Die größte Anzahl an freien Plätzen gibt es zum 1. August eines jeden Jahres, da zu diesem Zeitpunkt die Dreijährigen in die Kindertageseinrichtungen wechseln.

Kindertageseinrichtungen

Die Tageseinrichtungen betreuen Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Bei Fragen zum Einrichtungskonzept (z. B. U3-Betreuung, Inklusion oder Familienzentrum NRW) und über das jeweilige Platzangebot wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Kindertageseinrichtung. In Leverkusen stehen rund 1.250 Plätze für Kinder unter drei Jahren und rund 4.400 Plätze für Kinder über drei Jahren in Tageseinrichtungen zur Verfügung.

Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 gibt es folgende Gruppenformen:

  • Gruppenform I: 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung. Die Anzahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll mindestens vier aber nicht mehr als sechs betragen.
  • Gruppenform II: 10 Kinder im Alter von unter drei Jahren
  • Gruppenform III: 25 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung

Für das Vormerken eines Kita-Platzes nutzen Sie den Onlinedienst Kita-Planer.

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Betreuungsform, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Eine Tagespflegeperson hat die Aufgabe, Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes sowie ihrer Interessen und Bedürfnisse altersgerecht zu fördern.

Der familiäre Betreuungsrahmen bietet Kindern gute Entwicklungsbedingungen. Eine Kindertagespflegeperson kann für einen Teil des Tages oder ganztags bis zu 5 Kinder zeitgleich im eigenen Haushalt, im Einzelfall auch im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen betreuen. In Großtagespflegestellen betreuen 2 bis 3 Tagespflegepersonen max. 9 Kinder, überwiegend in extra für die Betreuung eingerichteten Räumlichkeiten.

In Leverkusen stehen rund 400 Betreuungsplätze durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen zur Verfügung, darunter fallen etwa 140 Betreuungsplätze in Großtagespflegestellen.

Detaillierte Informationen und Kontaktdaten zu Kindertagespflegepersonen erhalten Sie von den Mitarbeitenden der zuständigen Einrichtung. Im Anschluss daran nehmen Sie Kontakt zu den ausgewählten Kindertagespflegepersonen auf und vereinbaren ein persönliches Kennenlernen mit diesen. Erhalten Sie im Anschluss an das Gespräch eine Platzzusage, schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag. Im Anschluss können Sie beim Fachbereich Kinder und Jugend einen Antrag auf öffentliche Geldleistung stellen.

Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Tageseinrichtungen für Kinder

Bitte nehmen Sie Kontakt zu einer Einrichtung auf und vereinbaren dort einen Termin zur individuellen Beratung. Bei diesem Termin kann geklärt werden, ob von Ihnen einInklusionsantrag für Ihr Kind gestellt wird. Bitte geben Sie auch den Inklusionsbedarf Ihres Kindes im Kita-Planer an.

Welche Möglichkeit besteht, wenn Ihr Kind keinen Betreuungsplatz erhalten hat?

Ab Vollendung des ersten Lebensjahres Ihres Kindes haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer 
Kindertageseinrichtung. Falls Sie keinen Betreuungsplatz finden, ist der Fachbereich Kinder und Jugend zentrale Anlaufstelle für das Rechtsanspruchsverfahren. Den Rechtsanspruch können Sie durch einen entsprechenden Antrag geltend machen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Landesverbandes für Kindertagespflege NRW: https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de

  • Ihr Kind ist mindestens 1 Jahr alt, dann hat es einen Rechtsanspruch
  • Sie sind wohnhaft in Leverkusen, auch dann ergibt sich ein Rechtsanspruch
  • Sie haben Ihren Bedarf beim Fachbereich Kinder und Jugend nach Möglichkeit sechs Monate vorher angezeigt

Über den Onlinedienst Kita-Planer finden Sie alle Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen.

Auf der Startseite wählen Sie mit Hilfe der Suchkriterien Ihre bevorzugten Tageseinrichtungen für Kinder aus und merken Ihr Kind in diesen von Ihnen ausgewählten Wunscheinrichtungen vor. Ihr Kind ist nun auf der Warteliste der Wunscheinrichtungen. Im Anschluss daran nehmen Sie bitte Kontakt zu den Tageseinrichtungen für Kinder auf und vereinbaren einen Besichtigungs- bzw. Vorstellungstermin. 

Eltern/Erziehungsberechtigte leisten entsprechend ihrem Einkommen, dem Alter des Kindes, sowie dem zeitlichen Umfang der Betreuung einen Elternbeitrag.

Werden mehrere Kinder einer Familie in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege oder in einer offenen Ganztagsschule betreut, wird nur ein Elternbeitrag - in diesem Fall der jeweils höhere - erhoben. 

Die entsprechenden Tabellen hinsichtlich der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege in der jeweils gültigen Fassung finden Sie im Bereich "Downloads".