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Kampfmittelprüfung und -beseitigung

Kurzbeschreibung

Bombenfunde aus dem 2. Weltkrieg im Bereich der Stadt Leverkusen werden durch den Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf beseitigt. Es werden auch Grundstücke auf Blindgänger untersucht.

Beschreibung

Liefert die Luftbildauswertung Hinweise auf Kampfmittel in der von Ihnen angefragten Fläche, sind weitere Maßnahmen notwendig, um diese Hinweise auszuräumen. Welche Maßnahmen dies konkret sind, ergibt sich aus der individuellen Luftbildauswertung in Verbindung mit dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben.

Für die entsprechende Maßnahme, die Ihnen die zuständige örtliche Ordnungsbehörde im Ergebnis der Luftbildauswertung mitteilt, stellen Sie bitte den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei der örtlichen Ordnungsbehörde.

Die Ordnungsbehörde bearbeitet Ihren Antrag und reicht diesen nach einer individuellen Prüfung ggfs. an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter, damit dieser die Untersuchung vor Ort durchführt. Detailabsprachen zur Überprüfung werden individuell getroffen.

Über das Ergebnis der Überprüfung wird die örtliche Ordnungsbehörde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Kenntnis gesetzt. Nach einer Prüfung wird das Ergebnis der Untersuchung an Sie weitergeleitet oder es werden ggfs. weitere Untersuchungen notwendig.

Weitere Informationen können auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf abgerufen werden.

  • Antragsformular
  • Betretungserlaubnis
  • Erklärung über Leitungsfreiheit
  • Bei Überprüfung einer Fläche oder eines konkreten Verdachts eine Karte mit Kennzeichnung der Fläche
  • Bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft: Verwaltungsvereinbarung
  • Sicherheits- und Gesundheitsplan bei kontaminierten Flächen
  • Ggfs. Kostenübernahmeerklärung bei Mehrkosten

Ca. 5 Wochen ab Antragstellung bei vorbereiteten Flächen, längere Bearbeitungszeiten können individuell bestehen

  • Für die Fläche liegt eine Luftbildauswertung auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vor
  • Die Luftbildauswertung hat Hinweise auf Kampfmittel ergeben
  • Sie planen Spezialtiefbaumaßnahmen gemäß dem Merkblatt für Baugrundeingriffe
  • Der konkrete Beginn der geplanten Maßnahmen steht zum Zeitpunkt der Antragstellung fest
  • vor- und nachbereitende Maßnahmen sowie baubegleitende Maßnahmen (Fläche für die Untersuchung vorbereiten bzw. Zustand nach Überprüfung wiederherstellen)
  • Mehrkosten für z.B. abschnittweise Überprüfung
  • Kostentragung bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft

Zuständige Einrichtungen