Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Internationaler Leichenpass
Kurzbeschreibung
Die Überführung von Leichen ins Ausland darf ggf. nur mit Leichenpass ausgeführt werden.
Beschreibung
Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, kann ein Leichenpass erforderlich sein. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich der zuständigen Stelle des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Zuständige Einrichtungen
-
Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
-
- Straße: Miselohestraße Hausnummer: 4
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
-
- E-Mail:
361-ordnung@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 0214 406-36137