Aktueller Hinweis

Am Mittwoch, den 21.10.2026 werden Wartungsarbeiten durchgeführt. Aus diesem Grund sind die nachfolgenden Onlinedienste nicht erreichbar: Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit, Bodenschutz- und Altlastenkataster, Brauchtumsfeuer, Feinstaubplakette, Haltung besonders geschützter Arten und Urkundenbestellung.

BIS: Suche und Detail

Internationaler Leichenpass

Kurzbeschreibung

Die Überführung von Leichen ins Ausland darf ggf. nur mit Leichenpass ausgeführt werden. 

Beschreibung

Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, kann ein Leichenpass erforderlich sein. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich der zuständigen Stelle des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen