BIS: Suche und Detail

Gewerbezentralregister

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten.

Das Register enthält

  • bestimmte Verstöße des Antragstellers gegen gewerberechtliche Bestimmungen und
  • bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.

Der Antrag kann entweder bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Wohnt die antragstellende Person außerhalb Deutschlands kann der Antrag auch per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Die antragstellende Person kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist auch die gesetzliche Vertretung der natürlichen Person.

Achtung: Zur elektronischen Antragstellung beim BfJ als natürliche Person ist es zwinged erforderlich, dass die elektronische Ausweisfunktion (eID) Ihres Ausweises freigeschaltet ist

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.

Bei natürlichen Personen (Privatpersonen): 

  • Personalausweis (oder Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Verwendungszweck oder Aktenzeichen und
  • Anschrift der Behörde für die unmittelbare Übersendung

Bei juristischen Personen:

  • Personalausweis (oder Reisepass bzw. Nationalpass) des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma
  • Nachweis der Vertretungsmacht
  • aktueller Handelsregisterauszug bzw. eine Kopie bei schriftlicher Antragstellung
  • Verwendungszweck oder Aktenzeichen
  • genaue Anschrift der Behörde

ca. 4 Wochen

Den Antrag können Sie als natürliche Person im Bürgerbüro persönlich stellen, wenn Sie in Leverkusen gemeldet sind. Für die Beantragung ist kein Termin erforderlich, sondern Sie können diese Dienstleistung am Schnellschalter des Bürgerbüros erledigen.

Den Antrag können Sie als juristischen Personen durch den/die gesetzlichen Vertreter/in stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Leverkusen ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll.

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich oder persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen. Für den Online-Antrag brauchen Sie:

  • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
  • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie sie angefordert haben.

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

  • Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Senden Sie den Antrag an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das die Auskunft erstellt. 
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.

13,00 EUR je Auskunft

Bargeldzahlung

girocard

Mastercard

Visa Karte

Zuständige Einrichtungen