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Gewerbeummeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein Gewerbe ummelden möchten, müssen Sie dies der Gewerbemeldestelle anzeigen.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Bitte beachten Sie: Anträge die per E-Mail eingehen werden nicht bearbeitet. Bitte nutzen Sie den Online-Antrag oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort.

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den/die Gewerbetreibende*n der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Anzeigepflichtig ist der/die Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der/die Inhaber*in, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen und bei einer Kapitalgesellschaft die vertretungsberechtigten Geschäftsführenden (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).

Ihr Gewerbe müssen Sie ummelden, wenn:

  • der Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt oder
  • der Betriebszweck oder die -tätigkeit verändert werden soll
  • bei Namensänderungen bzw. Umfirmierungen
  • bei Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
  • bei Veränderungen der Privatanschriften der Geschäftsführer
  • wenn der Gewerbebetrieb oder die Filiale geschlossen werden sollen
  • wenn der Betrieb in eine andere Stadt verlegt werden soll
  • wenn ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft austritt

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern; benötigt wird eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen)
  • Auszug aus dem Handelsregister oder der  Gesellschaftervertrag (notariell beglaubigt; dies betrifft juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind)
  • Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer (bei handwerklichen Tätigkeiten; Nachweis kann zum Beispiel mit der Handwerkskarte geführt werden)
  • Erlaubnis
  • Mietvertrag
  • eventuell Vollmacht

Wenn der Betrieb nach Leverkusen verlegt werden soll:

  • Benennung des bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die bisherige Mitgliedsnummer
  • Gewerbeabmeldebestätigung aus der vorherigen Stadt 

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Verlegung oder der Änderung/Erweiterung der Tätigkeit umgemeldet werden. Sollte die Verlegung oder Änderung/Erweiterung der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann ggf. ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Verlegung oder Änderung/Erweiterung der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann ggf. ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.

Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Für die Ummeldung eines Gewerbes wird eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr beträgt 26,00 EUR für Einzelunternehmen und 33,00 EUR für juristische Personen (für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 EUR).

Zuständige Einrichtungen