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Führungszeugnis

Kurzbeschreibung

Das Führungszeugnis gibt Auskunft über eingetragene rechtskräftige Verurteilungen und sonstige nach dem Bundeszentralregistergesetz vorgesehene Eintragungen.

Beschreibung

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Die Beantragung erfolgt in Leverkusen, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Leverkusen gemeldet sind.

  • Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden – zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
  • Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

  • Personalausweis , Reisepass oder Nationalpass (mit Lichtbild)
  • Verwendungszweck - muss bei der Beantragung angegeben werden.
  • Für einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde:
    die genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird.
  • gegebenenfalls Aktenzeichen
  • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 - 3 Wochen
  • Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit

Sie können den Antrag online, per Post oder ohne Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Online:

  • Nutzen Sie den Online-Antrag im Bereich Onlinedienste.
  • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
  • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Vor Ort:

  • Die Beantragung erfolgt persönlich im Bürgerbüro.
  • Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig, bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
  • Bis zum 18. Geburtstag kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter einen Antrag für Sie stellen.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.

Per Post:

  • Im Bereich "Downloads" finden Sie den Antrag als PDF-Dokument.
  • Der Antrag muss (mit eigenhändiger Unterschrift) und die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich (von einem Bediensteten einer Gemeindebehörde oder einem Notar Ihrer Wahl) beglaubigt sein.
  • Bei dieser Form der Antragstellung müssen Sie neben den persönlichen Daten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) auch angeben, ob Sie das Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Dafür teilen Sie uns bitte neben der Anschrift der Behörde auch das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit.
  • Möchten Sie das Führungszeugnis vor Weiterleitung an die Behörde einsehen, müssen Sie das Amtsgericht angeben, bei dem das Führungszeugnis hinterlegt werden soll.
  • Fügen Sie bitte Ihrem schriftlich gestellten Antrag die erforderliche Gebühr von 13 Euro bei (z.B. als Verrechnungsscheck).
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.

13,00 EUR

Zuständige Einrichtungen