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Leasingbriefauskunft

Kurzbeschreibung

Die Leasingbriefauskunft ermöglicht abzufragen, ob ein Leasingbrief der Zulassungsstelle bereits vorliegt.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Für eine Zulassungsangelegenheit (z. B. Nezulassung, Umschreibung etc.) wird die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief, der ggf. bei einem Autohaus, einer Bank oder Leasinggesellschaft hinterlegt ist, benötigt. Bei finanzierten Fahrzeugen wird der Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief auf Anforderung des Halters oder der Halterin für die Zulassungsangelegenheit an die Stadt Leverkusen, sofern diese zuständig ist, übersandt. 
Mit der Dokumentennummer der Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugidentnummer (FIN) kann über den Onlinedienst geprüft werden, ob der Fahrzeugbrief in der Zulassungsstelle vorliegt und sodann die beabsichtigte Zulassungsangelegenheit vorgenommen werden.

  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugident-Nummer (FIN)

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Zuständige Einrichtungen