Wartungsarbeiten am 17. September 2025

Am Mittwoch, dem 17. September 2025, finden im Kommunalportal ganztägig Wartungsarbeiten statt, sodass dieses ganztätig nicht zu erreichen sein wird. Wir danken für Ihr Verständnis!

BIS: Suche und Detail

Fahreignungsregister - Auskunft beantragen (Punktestand)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister („Verkehrssünderkartei“) einsehen möchten, können Sie gebührenfrei eine Auskunft erhalten.

Beschreibung

Im Fahreignungsregister werden gespeichert, sofern rechtskräftig:

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab 60,00 EUR oder mit Fahrverbot
  • Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
  • Fahrverbote
  • Fahrerlaubnisentziehungen
  • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.

von:

  • Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
  • Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
  • Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.

Verwarnungsgelder bis 55,00 EUR  werden nicht gespeichert.

Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).

  • Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
  • Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
  • vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • bei Online Auskunft: sofort
  • bei postalischer Auskunft: durchschnittlich 2 Wochen
  • Online:
    • Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen
    • halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit
    • Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
  • Per Post:
    • Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
    • Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
    • dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
    • Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt
    • Sie erhalten die Auskunft dann per Post
  • vor Ort im Kraftfahrt-Bundesamt 
    • Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit. Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort

Kraftfahrt-Bundesamt

Lieferanschrift: 24932 Flensburg
 
Hausanschrift: Fördestraße 1624944 Flensburg
 
Telefon: 0461/316-0
 
Fax: 0461/316-1495 oder -1650
 
E-Mail: kba@kba.de

Zuständige Einrichtungen