Fahreignungsregister - Auskunft beantragen (Punktestand)
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister („Verkehrssünderkartei“) einsehen möchten, können Sie gebührenfrei eine Auskunft erhalten.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Im Fahreignungsregister werden gespeichert, sofern rechtskräftig:
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab 60,00 EUR oder mit Fahrverbot
- Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
- Fahrverbote
- Fahrerlaubnisentziehungen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
von:
- Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
- Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
- Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.
Verwarnungsgelder bis 55,00 EUR werden nicht gespeichert.
Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).
- Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
- Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
- vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Online Auskunft: sofort
- bei postalischer Auskunft: durchschnittlich 2 Wochen
- Online:
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- Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen
- halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit
- Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
- Per Post:
- Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
- Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
- dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
- Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt
- Sie erhalten die Auskunft dann per Post
- vor Ort im Kraftfahrt-Bundesamt
- Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit. Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort
Kraftfahrt-Bundesamt
Lieferanschrift: 24932 Flensburg
Hausanschrift: Fördestraße 1624944 Flensburg
Telefon: 0461/316-0
Fax: 0461/316-1495 oder -1650
E-Mail: kba@kba.de
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnung und Straßenverkehr - Fachbereich 36
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36001 - Fax:
0214 406-36002 - E-Mail:
36@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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