Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
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Beschreibung
Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für
- die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
- die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.
- § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Sie müssen die Erlaubnis beantragen. Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.
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Zuständige Einrichtungen
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Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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- Straße: Haus-Vorster Straße Hausnummer: 8
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36310 - E-Mail:
363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 0214 406-36346