Aktueller Hinweis

Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

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Bauleitplanung

Kurzbeschreibung

Hier haben Sie Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Bebauungsplan oder Fläschennutzungsplan

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Die Öffentlichkeit -zu der auch Kinder und Jugendliche gehören- kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Bebauungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern

Umgehend oder innerhalb von wenigen Tagen 

6 Monate bis mehrere Jahre, Richtwert: ca. 1 Jahr

Regelverfahren (vereinfachtes/beschleunigtes Verfahren abweichend):

  1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
  10. Prüfung der Stellungnahmen
  11. Abwägung, Beschluss

Keine

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Zuständige Einrichtungen