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Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Kurzbeschreibung
Anzeige von Halt- und Parkverstößen im Gebiet der Stadt Leverkusen
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit Halt- und Parkverstöße im Stadtgebiet direkt bei der Stadt Leverkusen anzuzeigen.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:
- Ihre Anzeige kann nur bearbeitet werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt wird und aussagekräftige Fotos des Fahrzeugs und der gesamten Verkehrssituation hochgeladen werden.
- Wenn Sie durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigen oder eine rechtswidrige Tat vortäuschen, machen Sie sich strafbar.
- Falls es aufgrund Ihrer Anzeige zu einem Gerichtsverfahren gegen den Fahrzeughalter/-führer kommt, können Sie vom zuständigen Amtsgericht als Zeuge geladen werden und sind verpflichtet, dort zu erscheinen. Der Betroffene erfährt dann auch Ihren Namen.
- Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund der Vielzahl der Verfahren eine Rückmeldung über den Verfahrensstand nicht möglich ist. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Anfragen ab.
Es werden aussagekräftige Fotos des Fahrzeugs und der gesamten Verkehrssituation benötigt.
Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Monaten.
Es entstehen keine Kosten.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bußgeldstelle - Abteilung 362
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- Miselohestraße 4
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36298 - E-Mail:
362-01@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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