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Lebenspartnerschaftsurkunde

Beschreibung

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält

  • die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor,
  • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen,
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
  • die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde,
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

Sie haben die Möglichkeit die Urkunde online oder nach Terminvereinbarung vor Ort zu beantragen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Bereich "Verfahrensablauf".

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

  • die schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und
  • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

Andere Personen müssen ihr rechtlichen Interesse nachweisen.

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

  • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht,
  • die Eltern,
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie),
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Sie können den Antrag online oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Online

Sie können die Ausstellung online beantragen. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst der Urkundenbestellung: https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16233/show
Die Urkunde wird Ihnen im Anschluss postalisch zugestellt.

Vor Ort

Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin und bringen Sie zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Es ist auch möglich, dass eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragt. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10

Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

Zuständige Einrichtungen