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Geburtsurkunde
Kurzbeschreibung
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Bewerbung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Sie haben die Möglichkeit die Urkunde online oder nach Terminvereinbarung vor Ort zu beantragen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Bereich "Verfahrensablauf".
Bei Beantragung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters/der Vertreterin
- gegebenenfalls einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses
Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.
Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Personenstandsrecht“ https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz.
Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des
Lebenspartnerschaftsgesetzes), - Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und
Enkel), - Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Sie können den Antrag online oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen.
Online
Sie können die Ausstellung online beantragen. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst der Urkundenbestellung: https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16233/show
Die Urkunde wird Ihnen im Anschluss postalisch zugestellt.
Vor Ort
Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin und bringen Sie zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Es ist auch möglich, dass eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragt. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 10,00 EUR.
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5,00 EUR.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet Personenstandsurkunden
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- Friedrich-Ebert-Platz 1
- 51373 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-33294 - E-Mail:
332-standesamt@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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