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Führerschein – Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Beschreibung

Wenn Sie 17 Jahre alt sind und die Führerscheinprüfung für die Klasse B oder BE bestanden haben, dürfen Sie mit einer Begleitperson fahren, bevor Sie 18 Jahre alt sind. Das Fahren unter 18 Jahren ist jedoch mit Auflagen und Bedingungen verbunden. Die Beantragung ist bereits sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild (kann auch gegen eine Gebühr von 6,- EUR vor Ort aufgenommen werden)
  • Teilnahmebescheinigung Erst Hilfe
  • Anmeldebescheinigung der Fahrschule
  • Anlage „Begleitendes Fahren ab 17 Jahren“ sowie gültiges Ausweisdokument und Führerschein im Original
  • Anlage „Zustimmung gesetzlicher Vertreter“

Wird Jugendlichen auf Antrag die Erlaubnis zum begleiteten Fahren erteilt, erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Da der reguläre Führerschein (Kartenführerschein) erst mit 18 Jahren ausgestellt werden kann, dient die Prüfbescheinigung bis dahin als Nachweis für die Erlaubnis zum begleiteten Fahren. Ab dem 18. Geburtstag berechtigt sie dazu, bis zu drei Monate lang ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung zu führen.

Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und nur für die Fahrerlaubnisklassen B bzw. BE, AM, L. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren.

Mit der Aushändigung des Kartenführerscheins verliert die Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit.

Wenn Sie sich eine Begleitperson nachträglich eintragen lassen möchten, dann benötigen Sie einen Termin vor Ort. Die ausgefüllten Anlagen „Zustimmung gesetzlicher Vertreter“ und „Begleitendes Fahren ab 17 Jahren“ sowie das gültige Ausweisdokument und der Führerschein müssen im Original beim Termin vorgelegt werden. Zudem muss der gesetzliche Vertreter zur Nachtragung anwesend sein.

  • 44,40 € Gebühren für Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit
  • 13,30 € Gebühren für Eintragung einer Begleitperson
  • 9,00 € Gebühren für Ausstellung einer BF17-Prüfbescheinigung
  • Weitere Gebühren können anfallen