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Sondernutzung von Straßen

Kurzbeschreibung

Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.

Beschreibung

Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Es wird vor allem geprüft, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf den Gemeingebrauch der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Ferner kann sie die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Unter die Sondernutzung öffentlicher Straßen fallen sehr unterschiedliche Anwendungsfälle. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgelistet.

Es wird zwischen gewerblicher und baulicher Sondernutzung unterschieden.

Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen:

  • Aufstellen von Außengastronomie
  • Verkaufsstände
  • Aufstellen von Werbetafeln
  • Info-Stände
  • Promotionsstände und Flyerverteilungen
  • Aufstellen von Blumenkübeln

Beispiele für bauliche Sondernutzungen:

  • Aufstellen von Gerüsten
  • Containerstellungen
  • Materiallager bei Baustellen
  • Aufstellen von Bauzäunen

Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:

  • Ein Ausweisdokument
  • Einen Lageplan (maßstabsgetreu)
  • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
  • Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

Ein Antrag sollte mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung gestellt werden. Eine Erlaubnis wird erteilt, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.

Online:

Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.
Die Abholung der Ausnahmegenehmigung muss persönlich vor Ort erfolgen.

Vor Ort:

Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.

Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Flächengröße und Dauer der Nutzung.