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Sondernutzung von Straßen
Kurzbeschreibung
Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Es wird vor allem geprüft, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf den Gemeingebrauch der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Ferner kann sie die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Unter die Sondernutzung öffentlicher Straßen fallen sehr unterschiedliche Anwendungsfälle. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgelistet.
Es wird zwischen gewerblicher und baulicher Sondernutzung unterschieden.
Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen:
- Aufstellen von Außengastronomie
- Verkaufsstände
- Aufstellen von Werbetafeln
- Info-Stände
- Promotionsstände und Flyerverteilungen
- Aufstellen von Blumenkübeln
Beispiele für bauliche Sondernutzungen:
- Aufstellen von Gerüsten
- Containerstellungen
- Materiallager bei Baustellen
- Aufstellen von Bauzäunen
Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:
- Ein Ausweisdokument
- Einen Lageplan (maßstabsgetreu)
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Ein Antrag sollte mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung gestellt werden. Eine Erlaubnis wird erteilt, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Sie können den Antrag auf bauliche Sondernutzung online stellen:
- Nutzen Sie dazu den Online-Antrag im Bereich "Onlinedienste".
- Nachdem Sie den Antrag elektronisch gestellt haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihren Antragsdaten als pdf-Dokument.
- Auch der Bescheid für die Genehmigung wird von uns per Mail an Sie gesandt.
Den Antrag auf gewerbliche Sondernutzung müssen Sie per E-Mail oder postalisch stellen:
- Den Antrag finden Sie im Bereich "Downloads" als PDF-Dokument.
- Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie den Antrag zusammen mit ggf. zusätzlichen Anhängen an die zuständige Stelle.
Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Flächengröße und Dauer der Nutzung.
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Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36310 - E-Mail:
363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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