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Brauchtumsfeuer

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer veranstalten möchten, müssen Sie dies vorab beantragen.

Beschreibung

Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) dienen dem Zweck der Brauchtumspflege. Auf Antrag ist es gestattet, ein Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege auszurichten. 

Brauchtumsfeuer müssen der zuständigen Behörde unter Einhaltung einer Frist (in Leverkusen 14 Tage) vor dem Entzünden formell angezeigt werden.

Für die Antragstellung ist eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson formell anzuzeigen.

Brauchtumsfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel. Es dürfen nur unbehandelte Hölzer, Baum- und Strauchschnitte sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Zu naheliegenden Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen ist der nötige Sicherheitsabstand einzuhalten. Außerdem muss eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und Allgemeinheit ausgeschlossen werden.

Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet.

  • Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
  • Ggf. weitere Anlagen, z.B. Lageplan

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Feuer gestellt werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche.

  • Es muss ein Bezug zum Brauchtum bestehen.
  • Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden.

Für Privatpersonen entstehen Kosten in Höhe von 10,00 EUR.

Zuständige Einrichtungen