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Parkausweis für Handwerksbetriebe

Kurzbeschreibung

Handwerker und Einzelhandelsbetriebe können Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen erhalten.

Beschreibung

Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Genehmigungen unterschieden:

  • Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (lokal) für das Stadtgebiet Leverkusen und Einzelhandelsbetriebe für maximal zwei Straßen innerhalb des Stadtgebietes Leverkusen.

Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:

    • Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
    • Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
    • Parkberechtigung in Bewohnergebieten
    • Berechtigung zum Befahren von Fußgängerzonen (nur in begründeten Einzelfällen)

Es können maximal drei Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.

  • Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (regional)

Handwerksbetriebe sind häufig nicht nur in einer Stadt tätig. Daher bieten alle Städte Genehmigungen an, die unterschieden werden nach Städte im Regierungsbezirk Köln sowie alle Städte in Nordrhein-Westfalen.

Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:

    • Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
    • Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
    • Befreiung von der Verpflichtung zur Auslage der Parkscheibe
    • Parkberechtigung in Bewohnergebieten

Es können maximal fünf Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.

  • Städte im Regierungsbezirk Köln sowie alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:

- Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
- Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
- Befreiung von der Verpflichtung zur Auslage der Parkscheibe
- Parkberechtigung in Bewohnergebieten

Es können maximal fünf Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.

  • Foto des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gewerbeanmeldung oder Handwerkskarte

Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe für das Stadtgebiet Leverkusen:
Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Ausnahmegenehmigung und liegt derzeit zwischen 122,00 EUR und 191,00 EUR. Ab der dritten Genehmigung reduziert sich die Gebühr um 50 %.

Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (Regierungsbezirk Köln):
Die Gebühr für die erste Genehmigung beträgt 305,00 EUR. Ab der zweiten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 153,00 EUR erhoben.

Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (Nordrhein-Westfalen):
Die Gebühr für die erste Genehmigung beträgt 350,00 EUR. Ab der zweiten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 175,00 EUR erhoben.

Überweisung

Zuständige Einrichtungen