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Kraftfahrzeug - Anschriftenänderung im Fahrzeugschein

Beschreibung

Wenn Sie innerhalb von Leverkusen umgezogen sind oder Ihren Firmensitz verlegt haben, muss Ihre neue Adresse in den Fahrzeugpapieren geändert werden.

Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Leverkusen gezogen sind, rufen Sie bitte folgende Dienstleistung auf: Kraftfahrzeug: Ummeldung - Kommunalportal-Leverkusen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
  • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) im Original
    Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist) in Kopie
  • Vollmacht bei Vertretung im Original

Zusätzlich beim Online-Verfahren (i-KFZ):

Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
  • alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion/eID/eAT-Authentifizierung

Juristische Personen:

  • Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Sie können das Fahrzeug erst ummelden, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde um- beziehungsweise angemeldet haben.

Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

Sie können den Antrag online, per Post oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Online:

Für die Nutzung des Online-Dienstes muss das Fahrzeug nach dem 01.01.2018 erstmalig zugelassen worden sein.
Über den Link unter "Onlinedienstleistungen" gelangen Sie zum Online-Verfahren, in dem Sie sich digital authentifizieren müssen. Die Gebühren bezahlen Sie per Paypal oder Kreditkarte.

Die Authentifizierung ist über folgende Wege möglich.

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
  • alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion/eID/eAT-Authentifizierung

Für Juristische Personen:

  • Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Nach erfolgreicher Beantragung wird die Zulassungsbescheinigung Teil I von der Zulassungsstelle gefertigt und postalisch an Sie versendet.

Per Post:

Schicken Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Anschrift der zuständigen Stelle.

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter "Unterlagen". Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie verschicken und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter*in nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter/Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

Vor Ort:

Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter "Unterlagen".

Nach Verwaltungsaufwand: ab 6,10 EUR

Zuständige Einrichtungen