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Informationen zur Teilnahme am Integrationskurs

Kurzbeschreibung

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen und über Kenntnisse der Geschichte, Kultur und Rechtsordnung der Bundesrepublik verfügen. Hierbei werden Sie durch den Integrationskurs unterstützt.

Beschreibung

Wegen unterschiedlicher Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Integrationskurs ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Falls Sie Informationen über die Teilnahme an einem Integrationskurs benötigen, melden Sie sich gerne unter:

Tel.: 0214 406-33411

E-Mail: 334-integration@stadt.leverkusen.de

Für die Anmeldung zu einem Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein, den folgende Behörden ausstellen können:

  • Ausländerbehörde (Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung)

  • Träger der Grundsicherung (Teilnahmeverpflichtung)

  • Träger der Leistungen nach AsylbLG (Teilnahmeverpflichtung)

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Zulassung, Zulassung zur Wiederholung)

  • Bundesverwaltungsamt (Bestätigung des Anspruchs für Spätaussiedler)

Nach Erhalt des Berechtigungsscheins zur Teilnahme an einem Integrationskurs melden Sie sich damit so bald wie möglich bei einem Kursträger in Ihrer Nähe an (siehe WebGIS).
Wenn im Berechtigungsschein ein Gültigkeitsdatum steht, müssen Sie sich bis zum Ablauf der Gültigkeit bei einem Kursträger anmelden. Eine Anmeldung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht mehr möglich.
Sollten Sie zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sein, müssen Sie sich unverzüglich anmelden und der verpflichtenden Stelle (Ausländerbehörde, Träger der Grundsicherung oder Träger der Leistungen nach AsylbLG) einen Nachweis darüber übermitteln.

Zuständige Einrichtungen