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Personalrat der Stadtverwaltung
Beschreibung
Die Aufgabenstellung, die Befugnisse und die Möglichkeiten der Einflussnahme des Personalrates richten sich nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW).
Nach diesem Gesetz hat der Personalrat z.B. folgende allgemeine Aufgaben:
- Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
- auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten,
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Anschrift
- Personalrat der Stadtverwaltung
- City-Turm
- Friedrich-Ebert-Straße 17
- 51373 Leverkusen
Kontakt
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Telefon: 0214 406-8901
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E-Mail: personalrat@stadt.leverkusen.de
Karte
Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
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Montag | 08:30 bis 15:30 Uhr | |
Dienstag | 08:30 bis 15:30 Uhr | |
Mittwoch | 08:30 bis 15:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 bis 15:30 Uhr | |
Freitag | 08:30 bis 12:30 Uhr |