BIS: Suche und Detail

Personalrat der Stadtverwaltung

Beschreibung

Die Aufgabenstellung, die Befugnisse und die Möglichkeiten der Einflussnahme des Personalrates richten sich nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW).
Nach diesem Gesetz hat der Personalrat z.B. folgende allgemeine Aufgaben:

  • Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
  • auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten,
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Anschrift

  • Personalrat der Stadtverwaltung
  • City-Turm
  • Friedrich-Ebert-Straße 17
  • 51373 Leverkusen

Kontakt


Karte


Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr