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Durchfahrtsgenehmigung bei Fußballspielen für Anwohnende

Kurzbeschreibung

Bei Spielen des Fußballvereins Bayer 04 Leverkusen werden im Nahbereich der BayArena Zufahrten gesperrt. Anwohnende haben die Möglichkeit bis zu vier Durchfahrtsgenehmigungen für sich und ihre Angehörigen zu beantragen.

Beschreibung

Zur Regulierung des Verkehrs werden bei Fußballspielen in der BayArena in den Stadtteilen Wiesdorf, Manfort und Küppersteg Zufahrten gesperrt. Ausschließlich Anwohnende in den eingeschränkten Bereichen haben die Möglichkeit für sich selbst, Angehörige oder Besucher*innen eine Durchfahrtsgenehmigung zu beantragen.

 

Informationen für Anwohnende

Die Durchfahrt ist für Anwohnende in den eingeschränkten Gebieten durch das Vorzeigen des Personalausweises oder einer gültigen Durchfahrtsgenehmigung möglich.

Anwohnende in den eingeschränkten Gebieten haben die Möglichkeit bis zu vier Durchfahrtsgenehmigungen für sich und ihre Angehörigen zu beantragen. Die Durchfahrtsgenehmigung ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und den Ordnern vorzuzeigen. Die Beantragung ist telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Einrichtung möglich. Für die Antragstellung wird die Anschrift des Anwohnenden sowie das Kfz-Kennzeichen benötigt.

 

Informationen für Besucher*innen

Anwohnende können Besucher*innen vor Heimspieltagen unter Angabe der Kennzeichen auf die Besucherliste aufnehmen lassen. Die Anmeldung kann nur durch die Anwohnenden selbst telefonisch oder per Mail an die zuständige Einrichtung erfolgen. Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Frist an Spieltagen innerhalb der Woche: am Spieltag bis 10:00 Uhr
  • Frist an Spieltagen am Wochenende: am Freitag bis 10:00 Uhr

Kurzfristige Besucher*innen können an Heimspieltagen unter Vorzeigen des Personalausweises durch die Anwohnenden an den entsprechenden Sperrstellen für ihren Siedlungsbereich in der Regel 3 Stunden vor Spielbeginn angemeldet werden.

Nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, die Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Sicherheit und Ordnung im Verkehr bei Großveranstaltungen aufrecht zu erhalten. Im Rahmen dieser Verpflichtung ist Sie berechtigt, die Benutzung bestimmter Straßenabschnitte zu beschränke, zu verbieten oder den Verkehr umzuleiten.

In der Regel 1 ½ Wochen.

Die Beantragung und Ausstellung ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen