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Umkennzeichnung nach Diebstahl (neue Kennzeichenkombination)

Beschreibung

Wenn Ihre Kennzeichen gestohlen wurden, muss Ihrem Fahrzeug eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden. Die bisherigen Kennzeichen werden für 10 Jahre gesperrt.

Ein Wunschkennzeichen können Sie bereits vorab unter im Wunschkennzeichenportal reservieren.

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Diebstahlsanzeige der Polizei über die Kennzeichen
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorhergegangen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 10,00 EUR darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 10,00 EUR kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden haben.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Ihr Fahrzeug muss für eine erneute Zulassung in einem verkehrssicheren Zustand sein. Diese Verkehrssicherheit müssen Sie durch einen gültigen HU-Bericht nachweisen können.

Bitte sprechen Sie hierfür während der Öffnungszeiten vor.

Kosten ab 30,20 EUR.

Zuständige Einrichtungen