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Investitionskosten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Beschreibung

Förderung beantragen

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für seine Einwohnerinnen und Einwohner bei Tages- und Kurzzeitpflege die in den Heimkosten enthaltenen Investitionskosten.

Anspruchsberechtigt ist das jeweilige Pflegeheim. Anträge sowie ein Informationsblatt sind unter "Downloads" abrufbar. Die Anträge sind bei der Stadt einzureichen. 

Der Antrag auf Investitionskostenförderung ist gem. § 19 Absatz 2 Satz 1 bzw. § 22 Absatz 2 Satz 1 APG DVO NRW monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonates zu stellen. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Beweispflicht über den fristgerechten Eingang liegt beim Antragstellenden.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale
  • Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI über Kurzzeitpflege
  • Vereinbarung gemäß §§ 84, 85 und § 87 SGB XI über die Leistung, Qualität sowie Vergütung der Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Festsetzungsbescheid
  • Pflegekassenbescheid

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen