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Verkaufsoffener Sonntag

Beschreibung

Durch diverse Veranstaltungen werden die Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen belebt und die anliegenden Geschäfte begleiten diese durch Ladenöffnungen den sogenannten Verkaufsoffenen Sonntagen.  Die Entscheidung über diese trifft der Rat der Stadt Leverkusen jährlich neu, indem er eine Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Stadtteile Opladen und Schlebusch bzw. Wiesdorf erlässt. Darin werden dann auch die Termine des jeweiligen Jahres festgelegt. 

  • § 6 des Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) 

Zuständige Einrichtungen