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Ambulante Pflege - Förderantrag

Kurzbeschreibung

Ambulante Pflegedienste, die in Leverkusen ihren Sitz haben, erhalten auf Antrag eine Investitionskostenförderung.

Beschreibung

Ambulante Pflegedienste können eine Förderung der Investitionskosten erhalten. Die Stadt Leverkusen fördert die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind.

Rechtsgrundlage für die Investitionskostenförderung sind § 11 und § 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit §§ 23 – 25 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) und nach § 8a SGB XI.