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Lärmbelästigungen

Kurzbeschreibung

Ursache für Lärm können verschiedene Quellen, zum Beispiel Flugzeuglärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm durch Straßenverkehr oder Schienenverkehr, sein. Sollte Lärm Sie belästigen finden Sie nachfolgend aufgeführt Ihren Ansprechpartner für die jeweilige Belästigungsquelle.

Beschreibung

Lärm durch Freizeitanlagen und Veranstaltungen

Die Betreiberinnen und Betreiber einer Freizeitanlage oder die Organisatoren einer Veranstaltung müssen dafür Sorge tragen, dass die Nachbarn nicht durch lautes Rufen oder Grölen der Gäste sowie durch zu laute Musik erheblich belästigt werden.

Möchten Sie eine Musikanlage außerhalb geschlossener Räume betreiben, dann müssen Sie mindestens vier Wochen vor dem Termin eine Musikgenehmigung beantragen. Einzelheiten dazu finden Sie unter Immissionsschutz - Musikgenehmigung.

Lärm durch Nachbarschaft

Durch den Betrieb von Radios oder Fernsehgeräten, durch Handwerksarbeiten oder durch lautes Rufen können die Nachbarn unzumutbar belästigt werden. Dabei ist die Vermeidung solch unnötigen Lärms ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Stadt wird aber erst tätig, wenn die "öffentliche Ordnung", dass heisst ein größerer Personenkreis, gestört wird.

Die Verwendung von lauten Geräten und Maschinen, die hauptsächlich für Bau- und Gartenarbeiten im Freien eingesetzt werden, ist durch die so genannte "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" geregelt.

Demnach dürfen zum Beispiel in Wohngebieten laute Geräte - wie Rasenmäher, Rasenkantenschneider, Motorkettensägen und so weiter - ausschließlich an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr betrieben werden.

Für die besonders lauten Geräte - wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler - gelten an Werktagen weitere Einschränkungen, soweit die Geräte nicht über das europäische Umweltzeichen verfügen. Ihr Betrieb ist - von Ausnahmen abgesehen - jeweils nur von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr erlaubt.

Lärm durch Tiere

Halten Sie Ihre Haustiere bitte so, dass niemand von Gerüchen oder Lärm der Tiere erheblich belästigt wird.

 

Nachfolgend finden Sie den jeweiligen Ansprechpartner der jeweilgen Belästigungsquelle:

Flugzeuglärm

 

Flugverkehrslärm Flugbetrieb Düsseldorf

 

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 - Luftverkehr

 

 

Flugverkehrslärm Flugbetrieb Köln/Bonn

 

Flughafen Köln/Bonn GmbH

 

Lärm am Arbeitsplatz

 

 

 

 

 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihres Arbeitgebers oder
Bezirksregierung Köln
Dezernat 56 – Betrieblicher Arbeitsschutz
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon: 0221 147-2056

 

Lärm durch Freizeitanlagen
und Veranstaltungen

 

Tagsüber

 

 

Stadtverwaltung Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Telefon: 0214 406-36130

 

 

Nachts

 

 

Polizei
Telefon: 0221 229-0

 

Bei dauerhaften Lärmbelästigungen
durch Freizeitanlagen sowie vor oder
nach einer Veranstaltung

 

 

Stadtverwaltung Leverkusen
Fachbereich Umwelt
Untere Immissionsschutzbehörde
Telefon: 0214 406-3201

 

Lärm durch Sport-
und Schießstätten

 

 

 

Stadtverwaltung Leverkusen
Fachbereich Umwelt
Untere Immissionsschutzbehörde
Telefon: 0214 406-3251

 

Lärm durch Nachbarschaft

 

 

Tagsüber

 

 

Stadtverwaltung Leverkusen
Ordnung und Straßenverkehr - Fachbereich 36
Telefon: 0214 406-36130

 

 

Nachts

 

 

Polizei
Telefon: 0221 229-0

 

Lärm durch Schienenverkehr

 

 

 

 

 

Deutsche Bahn AG
DB Umweltzentrum
Caroline-Michaelis-Straße 5 - 11
Telefon: 030 / 297-56501
10115 Berlin
E-Mail: db-umweltzentrum@deutschebahn.com

 

Lärm durch nächtliche Schienenarbeiten,
(zum Beispiel Gleisbetterneuerung, Schieneninstandsetzung)

 

 

Stadtverwaltung Leverkusen
Fachbereich Umwelt
Untere Immissionsschutzbehörde
Telefon: 0214 406-3201

 

Lärm durch Straßenverkehr

 

 

 

Kommunale Straßen
im Stadtgebiet von Leverkusen

 

 

Stadtverwaltung Leverkusen
Fachbereich Umwelt
Umweltvorsorge/Umweltplanung (UVP)
E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de

 

 

Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen

 

 

 

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung Rhein-Berg
Albertstraße 22
51643 Gummersbach
Telefon 02261 89-0
E-Mail: rnl.rb@strassen.nrw.de

 

Lärm durch Tiere

 

 

 

Stadtverwaltung Leverkusen
Fachbereich Umwelt
Umweltvorsorge/Umweltplanung (UVP)
E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de

 

Lärm durch Veranstaltungen

 

 

 

 

Stadtverwaltung Leverkusen
Wasser / Abfall/ Gewerblicher Immissionsschutz - Abteilung 323
Telefon: 0214 406-3201
E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de

 

Lärm durch Gaststätten

 

Stadtverwaltung Leverkusen

Ordnung und Straßenverkehr - Fachbereich 36
Telefon: 0214 406-36134
und 0214 406-36135