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Lärmbelästigungen
Kurzbeschreibung
Ursache für Lärm können verschiedene Quellen, zum Beispiel Flugzeuglärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm durch Straßenverkehr oder Schienenverkehr, sein. Sollte Lärm Sie belästigen finden Sie nachfolgend aufgeführt Ihren Ansprechpartner für die jeweilige Belästigungsquelle.
Beschreibung
Lärm durch Freizeitanlagen und Veranstaltungen
Die Betreiberinnen und Betreiber einer Freizeitanlage oder die Organisatoren einer Veranstaltung müssen dafür Sorge tragen, dass die Nachbarn nicht durch lautes Rufen oder Grölen der Gäste sowie durch zu laute Musik erheblich belästigt werden.
Möchten Sie eine Musikanlage außerhalb geschlossener Räume betreiben, dann müssen Sie mindestens vier Wochen vor dem Termin eine Musikgenehmigung beantragen. Einzelheiten dazu finden Sie unter Immissionsschutz - Musikgenehmigung.
Lärm durch Nachbarschaft
Durch den Betrieb von Radios oder Fernsehgeräten, durch Handwerksarbeiten oder durch lautes Rufen können die Nachbarn unzumutbar belästigt werden. Dabei ist die Vermeidung solch unnötigen Lärms ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Stadt wird aber erst tätig, wenn die "öffentliche Ordnung", dass heisst ein größerer Personenkreis, gestört wird.
Die Verwendung von lauten Geräten und Maschinen, die hauptsächlich für Bau- und Gartenarbeiten im Freien eingesetzt werden, ist durch die so genannte "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" geregelt.
Demnach dürfen zum Beispiel in Wohngebieten laute Geräte - wie Rasenmäher, Rasenkantenschneider, Motorkettensägen und so weiter - ausschließlich an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr betrieben werden.
Für die besonders lauten Geräte - wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler - gelten an Werktagen weitere Einschränkungen, soweit die Geräte nicht über das europäische Umweltzeichen verfügen. Ihr Betrieb ist - von Ausnahmen abgesehen - jeweils nur von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr erlaubt.
Lärm durch Tiere
Halten Sie Ihre Haustiere bitte so, dass niemand von Gerüchen oder Lärm der Tiere erheblich belästigt wird.
Nachfolgend finden Sie den jeweiligen Ansprechpartner der jeweilgen Belästigungsquelle:
Flugzeuglärm
| Flugverkehrslärm Flugbetrieb Düsseldorf
| Bezirksregierung Düsseldorf
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Flugverkehrslärm Flugbetrieb Köln/Bonn
| Flughafen Köln/Bonn GmbH
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Lärm am Arbeitsplatz
| Die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihres Arbeitgebers oder
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Lärm durch Freizeitanlagen
| Tagsüber
| Stadtverwaltung Leverkusen
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Nachts
| Polizei
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Bei dauerhaften Lärmbelästigungen
| Stadtverwaltung Leverkusen
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Lärm durch Sport-
| Stadtverwaltung Leverkusen
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Lärm durch Nachbarschaft
| Tagsüber
| Stadtverwaltung Leverkusen
|
Nachts
| Polizei
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Lärm durch Schienenverkehr
| Deutsche Bahn AG
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Lärm durch nächtliche Schienenarbeiten,
| Stadtverwaltung Leverkusen
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Lärm durch Straßenverkehr
| Kommunale Straßen
| Stadtverwaltung Leverkusen
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Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen
| Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
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Lärm durch Tiere
| Stadtverwaltung Leverkusen
| |
Lärm durch Veranstaltungen
| Stadtverwaltung Leverkusen
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Lärm durch Gaststätten | Stadtverwaltung Leverkusen Ordnung und Straßenverkehr - Fachbereich 36 |
Zuständige Einrichtungen
- Untere Immissionsschutzbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
-
- Telefon:
0214 406-3201 - E-Mail:
uib@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
-
- Umwelt - Fachbereich 32
-
- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
-
- Telefon:
0214 406-3201 - Fax:
0214 406-3202 - E-Mail:
32@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
-
- Wasser / Abfall/ Gewerblicher Immissionsschutz - Abteilung 323
-
- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
-
- Telefon:
0214 406-3201 - E-Mail:
32@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
-
- Boden / Natur / Umweltvorsorge, Umweltplanung - Abteilung 322
-
- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
-
- E-Mail:
32@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
-
- Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
-
- Miselohestraße 4
- 51379 Leverkusen
-
- E-Mail:
361-ordnung@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
-