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Lebensmittel-Überwachung

Kurzbeschreibung

Die Lebensmittel-Überwachung der Stadt hat das Ziel, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren und der Übervorteilung beim Kauf von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen zu schützen.

Beschreibung

Regelmäßige Betriebskontrollen und die Entnahme von Proben stellen sicher, dass die Vorschriften des Lebensmittelrechts von den Gewerbetreibenden eingehalten werden. Sie sollen auch Risiken frühzeitig offenlegen. Überwacht wird entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Produktes - von der Herstellung bis zur Abgabe an den Konsumenten.

Die Lebensmittelüberwachung berät zudem die Verbraucher und Gewerbetreibenden zu Fragen von Lebensmittelqualität und –sicherheit. Sie informiert über Probleme mit Krankheitserregern und klärt über Risiken im Umgang mit Lebensmitteln auf.

Um die Qualität der Überwachung und damit auch die Kundenzufriedenheit bei Unternehmen und Verbrauchern ständig zu verbessern, arbeitet die Lebensmittelüberwachung seit 2008 auf Basis eines gesetzlich verankerten Qualitätsmanagement-Systems.

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens – vor allem beim Erstkontakt mit der Lebensmittelüberwachung – bitten wir Sie, sich direkt an uns (siehe unter „Kontakt“) zu wenden. Alle Angaben, die Sie im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde übermitteln, werden vertraulich behandelt.

Außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung wenden Sie sich in akuten Notfällen (z.B. Lebensmittelvergiftungen/ Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln) an die Feuerwehrleitstelle Leverkusen, Telefon 0214-75050.

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Lebensmittelüberwachung finden Sie als FAQ unter „Dokumente“ auf dieser Seite.

Die rechtlichen Bestimmmungen für die Lebensmittelüberwachung ergeben sich aus dem LFGB,  weiteren Vorschriften aus dem Lebensmittelrecht, aus übergeordneten Vorschriften des EU-Rechtes und aus denen des allgemeinen Verwaltungsrechts.