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Indirekteinleiter/Abwasserbehandlungsanlagen für Gewerbe und Industrie
Kurzbeschreibung
Die Einleitung betrieblicher Abwässer in die Kanalisation aus bestimmten industriellen oder gewerblichen Herkunftsbereichen (Indirekteinleitung) bedarf der behördlichen Genehmigung nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, des Landeswassergesetzes und der Abwasserverordnung.
Beschreibung
Die Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe durch eine vorhergehende Abwasserreinigung in Behandlungsanlagen oder durch die Verringerung der Ableitungsmenge ist unter anderem Ziel des behördlichen Genehmigungsverfahrens zur Verringerung der Schädlichkeit des Abwassers.
Im Rahmen der Prüfung werden auch die Technischen Betriebe Leverkusen als Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes beteiligt.
Wenn Sie belastete Abwässer in die öffentliche Kanalisation einleiten oder Ihre bestehende Anlage verbessern wollen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Für Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Soweit keine Antragsformulare unter Downloads aufgeführt sind, können Sie die notwendigen Unterlagen für eine Antragstellung an gleicher Stelle dem Informationsblatt 'Allgemeine Hinweise zur Antragstellung' entnehmen.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die Gebührenberechnung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Sie orientiert sich am Einzelfall.
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Zuständige Einrichtungen
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Untere Wasserbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 0214 406-3220
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Telefon: 0214 406-3253
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Telefon: 0214 406-3216
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