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Indirekteinleiter/Abwasserbehandlungsanlagen für Gewerbe und Industrie

Kurzbeschreibung

Die Einleitung betrieblicher Abwässer in die Kanalisation aus bestimmten industriellen oder gewerblichen Herkunftsbereichen (Indirekteinleitung) bedarf der behördlichen Genehmigung nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes.

Beschreibung

Die Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe durch eine vorhergehende Abwasserreinigung in Behandlungsanlagen oder durch die Verringerung der Ableitungsmenge ist unter anderem Ziel des behördlichen Genehmigungsverfahrens zur Verringerung der Schädlichkeit des Abwassers.

Im Rahmen der Prüfung werden auch die Technischen Betriebe Leverkusen als Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes beteiligt.

Wenn Sie belastete Abwässer in die öffentliche Kanalisation einleiten oder Ihre bestehende Anlage verbessern wollen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Dabei ist Herr Galkiewicz speziell für Fragen zur Einleitung mineralölhaltiger Abwässer, zum Beispiel von KFZ-Betrieben oder aus Tankstellen, zuständig (Anhang 49 der Abwasserverordnung); für die übrigen genehmigungspflichtigen Abwässer sind Herr Schneider und Frau Schnaterbeck zuständig.

Für Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Soweit keine Antragsformulare unter Downloads aufgeführt sind, können Sie die notwendigen Unterlagen für eine Antragstellung an gleicher Stelle dem Informationsblatt 'Allgemeine Hinweise zur Antragstellung' entnehmen.

Die Gebührenberechnung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Sie orientiert sich am Einzelfall.