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Immissionsschutz - Musikgenehmigung
Beschreibung
Sie wollen draußen eine Lautsprecheranlage benutzen?
Dann brauchen Sie eine Musikgenehmigung. Diese kann erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, also zum Beispiel für Sportfeste oder Brauchtumsveranstaltungen.
Ein Antragsformular finden Sie unter Downloads/Links.
Für private Feiern werden in der Regel keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Grundsätzlich gilt: Nachbarn dürfen nicht durch einen hohen Lärmpegel erheblich belästigt werden, gleich woher der Lärm kommt.
- je nach Dauer und Uhrzeit der Veranstaltung zwischen 10,00 EUR und 1000,00 EUR
Zuständige Einrichtungen
- Untere Immissionsschutzbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-3201 - E-Mail:
uib@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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