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Immissionsschutz - Genehmigung von Anlagen

Kurzbeschreibung

Wollen Sie eine Anlage betreiben, für die Sie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung brauchen?

Beschreibung

Alle Anlagengruppen, für die eine Genehmigung erforderlich ist, sind in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel Feuerungsanlagen, Asphaltwerke, Vulkanisierungsanlagen. Je nach Größe und Gefährlichkeit der Anlage ist die Bezirksregierung Köln oder die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Leverkusen zuständig.Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung und überwacht die Anlage. 

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.