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Mobilitätshilfe

Kurzbeschreibung

Ausgabe und Bearbeitung der Anträge auf Mobilitätshilfe

Beschreibung

Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung können einen Antrag auf Bewilligung einer Mobilitätshilfe stellen.

Diese Leistung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Anerkennung des Merkmales "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis.
  • Als Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches wird die Mobilitätshilfe nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
  • Halter eines PKW erhalten keine Mobilitätshilfe.
  • Schwerbehindertnausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen