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Ordnung - Ausschankgenehmigung bei Veranstaltungen

Kurzbeschreibung

Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Sommerfeste, Pfarrfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Neueröffnungen etc.

Beschreibung

Aus besonderem Anlass kann nach dem § 12 Gaststättengesetz der Betrieb des Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Diese ordnungsbehördliche Gestattung ist erlaubnis- und gebührenpflichtig.

Der Antrag kann formlos bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Er muss folgende Angaben enthalten:

  • Name des Antragstellers
  • Datum der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung
  • Anlass der Veranstaltung
  • Ausschankzeiten während der Veranstaltung

Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum muss zudem vorab eine Sondernutzungsgenehmigung (Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr) beantragt werden. Detaillierte Informationen, Kontaktdaten und Ansprechpartner/innen hierzu finden Sie unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite.

30,00 EUR

Zuständige Einrichtungen