Suche
Ordnung - Ausschankgenehmigung bei Veranstaltungen
Kurzbeschreibung
Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Sommerfeste, Pfarrfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Neueröffnungen etc.
Beschreibung
Aus besonderem Anlass kann nach dem § 12 Gaststättengesetz der Betrieb des Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Diese ordnungsbehördliche Gestattung ist erlaubnis- und gebührenpflichtig.
Der Antrag kann formlos bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Antragstellers
- Datum der Veranstaltung
- Ort der Veranstaltung
- Anlass der Veranstaltung
- Ausschankzeiten während der Veranstaltung
Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum muss zudem vorab eine Sondernutzungsgenehmigung (Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr) beantragt werden. Detaillierte Informationen, Kontaktdaten und Ansprechpartner/innen hierzu finden Sie unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite.
30,00 EUR
Zuständige Einrichtungen
-
Gewerbestelle
-
- Miselohestraße 4
- 51379 Leverkusen
-
- Telefon:
0214 406-36111 - E-Mail:
361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
-