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Grundsteuerreform

Kurzbeschreibung

Die Grundsteuer wird landesweit reformiert und neu berechnet. Besitzende von Grundstücken sind zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts verpflichtet.
Die Frist zur Abgabe wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert!
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt, hier das Finanzamt Leverkusen.

Beschreibung

Wir bitten Sie, die Feststellungserklärung bei Ihrem Finanzamt kurzfristig abzugeben. Das Finanzamt berechnet auch den neuen Einheitswert.
Die Stadt wird lediglich als Folgebehörde tätig, sobald die Festsetzung der neuen Einheitswerte erfolgt ist. Der Fachbereich Finanzen der Stadt kann folglich keine Auskünfte über die Berechnung des neuen Einheitswertes erteilen. 

Das Finanzamt hat für die Beantwortung von Fragen zur Grundsteuerreform eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet.

Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes erreichen Sie unter Finanzamt Leverkusen. Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie darüber hinaus unter www.grundsteuer.nrw.de.

Hintergrund und Informationen zur Grundsteuerreform sowie weitere Hinweise zur Abgabe der Erklärung als auch zur Erstellung eines Benutzerkontos in ELSTER finden Sie unter Downloads.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sowie Rechtsgrundlagen zum Bewertungsgesetz und zur Erhebung der Grundsteuer können als Download abgerufen werden.

Angaben zu den Bodenrichtwerten hat Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen für das Land NRW flächendeckend zur Verfügung gestellt. Diese können Sie hier abrufen.

Weitere Daten zu Ihrem Grundstück können Sie dem Grundsteuerportal (Geodatenportal) entnehmen. Hier finden Sie Angaben zu Grundstücken (Grundsteuer B) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in NRW auf einen Blick.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf der Internetseite Video-Anleitungen und Erklärungen für das Abrufen und Prüfen Ihrer Daten im Grundsteuerportal bereitgestellt.